1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN:
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind maßgeblich für jegliche Vertragsverhältnisse, die mit der Immo8er GmbH, nachfolgend als „Immo8er“ bezeichnet, geschlossen werden. Diese AGB gelten insbesondere für die Beziehung zwischen den Auftraggebern, sowohl Anbietern als auch Interessenten, und IMMO8ER in Bezug auf Immobilienvermittlungen.
2. DIENSTLEISTUNGEN UND MAKLERAUFTRAG: 2.1. Grundlegendes: IMMO8ER agiert als Immobilienvermittler auf Basis eines Maklervertrags und fungiert oftmals als „Doppelmakler“ für beide Vertragsparteien, je nach Beschaffenheit des Rechtsgeschäfts.
Der Verkäufer ist verpflichtet, IMMO8ER alle notwendigen Informationen und Unterlagen über das Immobilienobjekt zur Verfügung zu stellen, die für die erfolgreiche Vermittlung erforderlich sind. IMMO8ER haftet nicht für die Vollständigkeit und Korrektheit der vom Verkäufer bereitgestellten Informationen, es sei denn, offensichtliche Fehler in diesen Daten hätten erkannt werden müssen.
Bei Rücktritt eines Interessenten vom Maklervertrag darf dieser die erhaltenen Informationen nicht verwenden. Ebenso darf der Verkäufer in diesem Fall nicht mit dem Interessenten verhandeln, es sei denn, er übernimmt die Provision für IMMO8ER.
2.2. Provisionsansprüche: Die Dienstleistungen von IMMO8ER sind kostenpflichtig. Ein Anspruch auf Vermittlungsprovision entsteht gemäß den §§ 6 und 7 des österreichischen Maklergesetzes (MaklerG), sobald ein vermitteltes Rechtsgeschäft abgeschlossen wird. Die Namhaftmachung eines Geschäftspartners genügt zur Auslösung dieses Anspruchs.
Eine Provisionspflicht entsteht auch, wenn innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss eine Vertragserweiterung oder -ergänzung erfolgt, die den Wert des ursprünglichen Rechtsgeschäfts erhöht. In diesem Fall wird die Provision auf Basis des Erhöhungs- oder Ergänzungsbetrags berechnet.
Eine vollständige Dienstleistung seitens IMMO8ER wird schon bei der Namhaftmachung einer Geschäftsgelegenheit erbracht, unabhängig davon, ob weitere Dienstleistungen vom Auftraggeber gewünscht oder ermöglicht werden. Der Maklervertrag kann in diesem Fall nicht mehr widerrufen werden.
2.3. Entschädigung und Aufwandsersatz: Gemäß § 15 Abs. 1 MaklerG steht IMMO8ER ein Ersatz für Aufwendungen und Bemühungen zu, der unabhängig vom Vermittlungserfolg besteht. Die genauen Bedingungen, unter denen eine Entschädigung oder ein Aufwandsersatz zu leisten ist, sind in § 15 MaklerG aufgeführt.
2.4. Höhe der Provision: Die Provision bemisst sich nach der Gegenleistung für das vermittelte Objekt. Bei Tauschgeschäften wird der Verkehrswert des Objekts als Basis herangezogen. Verzugszinsen werden nach gesetzlichen Vorgaben berechnet.
3. DATENSCHUTZ:
IMMO8ER verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen vertraulich zu behandeln. Eine Datenweitergabe unterliegt den Vorschriften des Datenschutzgesetzes. Der Auftraggeber stimmt der Verwendung seiner Daten für Marketingzwecke zu, kann diese Zustimmung jedoch jederzeit widerrufen.
4. HAFTUNG:
IMMO8ER haftet nur den Auftraggebern gegenüber. Die Haftung für die Genauigkeit des ermittelten Verkehrswertes wird ausgeschlossen. Der Auftraggeber muss IMMO8ER über alle relevanten Aspekte des zu vermittelnden Objekts umfassend informieren und jegliche notwendige Genehmigungen einholen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, die Gelegenheit zum Abschluss eines von IMMO8ER zu vermittelnden Rechtsgeschäftes vertraulich zu behandeln.
5. WEITERE BEDINGUNGEN: Das Vertragsverhältnis mit IMMO8ER und die damit verbundenen AGB unterliegen dem österreichischen Recht. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Streitigkeiten ist Wien. IMMO8ER wird in ihrer Rolle als Doppelmaklerin die Interessen beider Vertragsparteien sorgfältig und redlich vertreten. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, sofern der Auftraggeber nicht als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
6. RÜCKTRITTSRECHTE BEI FERN- UND AUSWÄRTSGESCHÄFTEN: Gemäß den Bestimmungen des FAGG und KSCHG steht Verbrauchern bei Vertragsabschlüssen außerhalb der Geschäftsräume oder über Fernkommunikationsmittel ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsabschluss. Der Widerruf muss nicht formgebunden erfolgen.
Soll IMMO8ER vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden, bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Auftraggeber. Mit der vollständigen Vertragserfüllung innerhalb der Widerrufsfrist erlischt das Widerrufsrecht. Es wird ferner auf die gesetzlich geregelten Rücktrittsrechte gemäß §§ 3a und 30a KSchG hingewiesen.